Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Baumpflege, Baumkontrolle, Baumfällung, Baumpflanzung, Grünpflege und umweltfachlichen Baubegleitung zwischen Monkey Business Baumpflege (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande.
Anfragen über das Kontaktformular oder per Telefon stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus, insbesondere nach den ZTV-Baumpflege sowie der Baumkontrollrichtlinie der FLL.
Ergibt sich während der Ausführung ein über den Auftrag hinausgehender Bedarf, wird dieser vor Ausführung gesondert abgestimmt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- die Arbeitsflächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind,
- Fahrzeuge und Geräte in zumutbarer Nähe abgestellt werden können,
- er zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist, insbesondere als Eigentümer oder mit Zustimmung des Eigentümers,
- erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen, etwa nach einer geltenden Baumschutzsatzung. Der Auftragnehmer berät hierzu, übernimmt die Einholung aber nur nach gesonderter Vereinbarung.
Auf bekannte Besonderheiten des Grundstücks – etwa erdverlegte Leitungen, Zisternen oder Drainagen – hat der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn unaufgefordert hinzuweisen.
§ 5 Termine und Witterung
Termine werden individuell vereinbart. Baumarbeiten sind witterungsabhängig: Bei Sturm, Gewitter, Eisregen, geschlossener Schneedecke oder vergleichbaren Bedingungen, die ein sicheres Arbeiten in der Krone ausschließen, verschiebt sich der Termin auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten und dem Auftragnehmer keine Schadensersatzpflicht.
Gesetzliche Schnittzeitbeschränkungen nach § 39 Abs. 5 BNatSchG bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von [Zahlungsziel in Tagen, z. B. 14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Entsorgung von Schnittgut und Stammholz ist nur dann im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
[Vollständige Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular ergänzen – rechtlich zwingend bei Verbraucherverträgen]
§ 8 Abnahme und Mängel
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme, sofern der Auftraggeber anwesend ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.
Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Bei Anwuchsgarantien für Pflanzungen gilt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung; ohne eine solche wird für das Anwachsen keine Gewähr übernommen, da dieses wesentlich von Witterung und der Pflege durch den Auftraggeber abhängt.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für das Verhalten von Bäumen nach fachgerecht ausgeführten Arbeiten, insbesondere für Bruch oder Wurf infolge außergewöhnlicher Witterungsereignisse, ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
§ 10 Eigentum am Holz
Anfallendes Holz und Schnittgut verbleiben im Eigentum des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wird die Entsorgung beauftragt, geht das Eigentum mit dem Abtransport auf den Auftragnehmer über.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [Gerichtsstand – Sitz des Auftragnehmers].
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
